Einführung

 

Die Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung) verpflichtet die Betreiber von öffentlichen Tankstellen bzw. die Unternehmen, die den Betreibern die Verkaufspreise vorgeben, bei jeder Änderung der Kraftstoffpreise diese in "Echtzeit" und differenziert nach der jeweiligen Sorte an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (i.w. MTS) zu übermitteln.

Die Meldepflicht ergibt sich aus der Preissetzungshoheit an der Tankstelle. Diese liegt entweder unmittelbar beim Tankstellenbetreiber oder bei einem Mineralölunternehmen, wenn dieses durch eine zentrale Preissteuerung die Preise an Tankstellen vorgibt bzw. ändert.

Der zentrale Ablauf zur Teilnahme eines Preishoheitsinhabers (PHI) an der MTS lässt sich in zwei übergeordnete Schritte unterteilen: Zuerst muss sich der PHI in einer Initialisierungsphase gemäß § 47k Absatz 2 GWB i.V.m. § 2 MTS-Kraftstoffverordnung bei der MTS registrieren (Formular steht auf der Webseite des Bundeskartellamtes unter "MTS Kraftstoffe" zur Verfügung).

Anschließend werden in der Betriebsphase Tankstellen eingetragen (Stammdatenmeldung), sowie laufende Angaben zu Preisänderungen an Tankstellen und Änderungen der allgemeinen Informationen durch den PHI an die MTS gemeldet (Preismeldung). Das Bundeskartellamt nutzt für den Datenaustausch im Rahmen der MTS die Infrastruktur des Mobilität-Daten-Marktplatzes (MDM) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Um sicherzustellen, dass auch einzelne kleinere Tankstellenbetreiber an einer automatisierten Übermittlung von Preisänderungen sowie der Eintragung der Tankstellen teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, dass sich Preishoheitsinhaber eines Dienstleisters als Preismelder bedienen.

Die Firma HUTH Elektronik Systeme GmbH wird für Sie als Preismelder die o.g. Meldungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben an die MTS übermitteln. Die Übertragung wird über die HUTH WebApps-Applikation abgewickelt.

 

 

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HUTH Elektronik Systeme GmbH  -  Stand: 17.07.2013  -  Autor: Frank-Olaf Nagel